Das vorliegende BEM Glossar ist eine stetig wachsende Sammlung und Erklärung von Fachbegriffen, die oft im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement diskutiert werden.
Diese Auflistung ist als unverbindliche Arbeitshilfe und Nachschlagewerk zu verstehen. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, schreiben Sie uns gerne eine Mail. Wir ergänzen diese Sammlung dann gegebenenfalls entsprechend.
Diese Auflistung ist als unverbindliches Nachschlagewerk und Arbeitshilfe gedacht. Sie erhebt weder den Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit noch auf in letzter Konsequenz geprüfter Rechtssicherheit und Richtigkeit. Im Zweifel kommen Sie entweder in die BEM Beratung oder konsultieren Sie einen Juristen Ihres Vertrauens.
Dieses BEM_Glossar ersetzt somit keine Rechtsberatung, weshalb sich etwaige Rechtsansprüche auch nicht aus den hier dargestellten Erklärungen ableiten lassen. Mit der Nutzung des BEM_Glossar erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
Die stufenweise Wiedereingliederung (StW), umgangssprachlich oft auch „Hamburger Modell“ genannt, beschreibt eine Maßnahme auf der Grundlage des § 74 SGB V (bzw. § 27 SGB IX) in Trägerschaft der Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Ziel der StW
Das Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, dem noch nicht vollständig genesenen Arbeitnehmer (es besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit) den stufenweisen Wiedereinstieg in die Arbeit ohne den sonst üblichen Leistungsdruck zu ermöglichen. Maßgeblich für die stufenweise Wiedereingliederung ist der Wiedereingliederungsplan, den der behandelnde Arzt gemeinsam mit dem Mitarbeiter erstellt. Das offizielle „Formular 20“ findet sich unter nachfolgenden Link
http://www.kbv.de/media/sp/Muster_20_2019.pdf
Nachfolgend beispielhaft die Seite 1 dargestellt:
https://www.kbv.de/media/sp/Muster_20_2019.pdf
Viele Behandler nutzen auch eigene Formblätter die noch etwas aussagekräftiger sind.
Häufige Fehler in der StW
Wichtig ist neben dem zeitlichen Stufenplan, beispielsweise 2 Wochen 4 Stunden, dann 2 Wochen 6 Stunden und danach 2 Wochen Vollzeit, eine dezidierte Aufzählung zu verrichtenden Teiltätigkeiten (positives Leistungsbild) und gegebenenfalls auch der zu vermeidenden Teiltätigkeiten (negatives Leistungsbild). Sowohl in der Kürze vieler Arzt-Patientengespräche als auch aufgrund der teilweise fehlenden berufskundlichen Kenntnisse des Allgemeinmediziners fällt die Formulierung des positiven und negativen Leistungsbildes oft recht knapp aus. Damit ist die Gefahr einer Überforderung oder Fehlbelastung für den Arbeitnehmer teilweise recht groß.
Wichtig ist also, dass der Arbeitnehmer beim Arzt sehr genau darlegt, welche Teiltätigkeiten er an seinem Arbeitsplatz regelmäßig verrichten muss und welche Belastungen und Anforderungen damit verbunden sind. Ebenso wichtig ist es, als Arbeitnehmer keine falsche Scham zu haben und gegebenenfalls überlastende Teiltätigkeiten oder Fehlbelastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und darüber offen mit dem Vorgesetzten und auch dem Behandler zu sprechen.
Denn oft denken auch die Vorgesetzten, dass der rückkehrende Arbeitnehmer wieder vollständig genesen sei und eben nur zeitumfänglich stufenweise wieder in die Arbeit einsteigt. Gelegentlich ist den Arbeitgebern / Vorgesetzten nicht einmal bewusst, dass der Arbeitnehmer während der laufenden StW noch arbeitsunfähig ist und somit in der Regel noch im Krankengeldbezug steht. Dem Arbeitgeber entstehen während der StW somit keine Lohnkosten und allein daraus kann abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer nicht nur zeitumfänglich sondern auch hinsichtlich der Teilaufgaben und Belastungen stufenweise in die Beschäftigung zurückfinden darf. Wenig zielführend sind somit eine sofortige Vollbelastung oder Akkordarbeit.
Welche Grenzen und Hürden hinsichtlich der StW gibt es in der praktischen Umsetzung?
Neben den oben beschriebenen häufig anzutreffenden Fehlern, die gemacht werden gibt es in der Umsetzung auch Grenzen. So kann es für einen Bauarbeiter schwierig sein, mit der Kolonne gemeinsam zur Baustelle zu fahren und dann eben nach zwei Stunden oder vier Stunden allein wieder zum Betriebshof zu kommen. Ebenso gestaltet sich die StW zeitlich oft schwierig bei Bus- oder Straßenbahnfahrern, wenn die Tour das Anfangszeitlimit übersteigt. Hier ist dann die Kreativität der begleitenden BEM Manager gefragt. So könnte beispielsweise der Bauarbeiter die Baustelle mit dem Privatwagen anfahren oder der Busfahrer lediglich Werkstatt- und Leerfahrten übernehmen oder einen anderen Fahrer begleiten und phasenweise ablösen.
Stand: 2020-05