BEM_Corona-Schutzmaßnahmen

SARS CoV-2 – Was Sie jetzt beachten sollten!

Die pandemische Entwicklung des Coronavirus hat uns alle unverhofft getroffen und wirft viele Fragen auf. Hier möchten wir Ihnen aufzeigen, worauf Sie jetzt als Arbeitgeber unbedingt achten sollten, um sowohl Ihr Personal als auch Ihr Unternehmen möglichst sicher durch diese besondere Zeit führen.

Der Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter aber auch Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihrem Verantwortungsbereich entsprechend zu schützen. Der erste Schritt hierzu ist die Anpassung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung, um die neue Gefahr der Infektion mit dem SARS CoV-2 Virus. Für diese Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie sich unbedingt fachliche Unterstützung holen, denn das Virus ist nicht sichtbar und die möglichen Gefahren damit schwieriger zu kalkulieren und abzuwenden. In der Gefährdungsbeurteilung SARS CoV-2 gilt es zunächst alle möglichen Infektionsquellen zu erheben und benennen, um sodann in einem zweiten Schritt mögliche Präventionsstrategien zu entwickeln. Denken Sie dabei an alle Direktkontakte von Personen genauso, wie häufig genutzte Kontaktflächen. Hierbei lauern besondere Gefahren beispielsweise in Großraumbüros bei gemeinsam genutzten Schreibtischarbeitsplätzen oder auch Zeiterfassungsgeräten, Teamdrucker, Faxgeräte Sanitärräumlichkeiten und dergleichen mehr. Für jede dieser Gefahrenquellen gilt es sodann in einem zweiten Schritt Präventionsstrategien zu entwickeln. Dies kann ein dezidierter Reinigungs- und Desinfektionsplan für Türklinken, Kontaktflächen und Gemeinschaftsräume ebenso sein wie beispielsweise die Anschaffung persönlicher Tastaturen und EDV Eingabegeräte. Auch die Beschäftigung im Homeoffice bis zur verantwortbaren Umrüstung der Betriebsstätte kann eine entsprechende Maßnahme darstellen.

Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Mitarbeiter*innen die notwendige Schutzausrüstung (Atemschutz, Einmalhandschuhe etc.) zur Verfügung zu stellen und sie entsprechend der individuellen Infektionsgefahren zu unterweisen.

Bitte achten Sie auf diese besondere Gefahrenlage und berücksichtigen Sie die Notwendigkeit der Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilung zum Schutze der Mitarbeitergesundheit und damit auch Ihrer unternehmerischen Zukunftssicherung jedoch auch zum Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtbeachtung, was schnell sehr kostspielig werden kann.

Erste Anregungen und Checklisten finden Sie in der Regel auf den Homepages der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Auch die zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern helfen hier gerne mit ersten Informationen. Eine gute Übersicht für die erste Orientierung bietet auch der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den Sie hier finden und als PDF herunterladen können.  All dies ersetzt jedoch nicht die fachkundige Anpassung der Gefährdungsbeurteilung durch eine interne oder externe Fachkraft. Handeln Sie jetzt, insbesondere wenn Sie noch gar keine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen erstellen haben. Wünschen Sie dabei Unterstützung oder möchten Sie diese gerne extern erstellen lassen? Wird sind für Sie da.

 

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Viele Unternehmer setzen das betriebliche Eingliederungsmanagement in Zeiten von CoVid 19 ganz oder teilweise aus. Dies halten wir für äußert kritisch.

Warum ist ein BEM gerade in CoVid 19 Zeiten so wichtig?

Vielen Beschäftigten fehlt gerade in CoVid 19 Zeiten und Homeoffice oder gar Kurzarbeit der direkte Austausch mit Kolleg*innen und die betriebliche Information. Schnell entsteht Sorge um den eigenen Arbeitsplatz schon bei gesunden Mitarbeiter*innen. Beschäftigte im Krankenstand sind von diesen Ängsten und Sorgen oft deutlich stärker betoffen. Zudem berichten erste Arbeitnehmer*innen von psychischen Belastungen im Homeoffice und durch die Mehrfachbelastung (Homeoffice und Homeschooling etc.).

Ihre Mitarbeiter*innen sind ein wichtiges wenn nicht das wichtigste unternehmerische „Kapital“ und wesentlich für die unternehmerische Zukunftssicherung. Gleichzeitig sind Mitarbeiter*innen durch den demografischen Wandel schon jetzt in vielen Branchen das knappste  „Gut“ am Arbeitsmarkt. Daher gilt es schon heute in eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren, um auch morgen noch  möglichst sorgenfrei unternehmerisch erfolgreich tätig sein zu können.

Setzen Sie nun das BEM in Zeiten von CoVid 19 ganz oder teilweise aus, gefährden Sie unter Umständen die Genesung oder tragen sogar indirekt zu einer Chronifizierung der Erkrankung bei. Sollte die Genesung ausschließlich durch ein nicht stattgefundenes BEM verzögert sein, machen Sie sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig bezüglich des entgangenen Einkommens, das sonst schon früher wieder erzielt worden wäre. Investieren Sie daher auch oder gerade in CoVid 19 Zeiten in Ihre wichtigste betriebliche Ressource, Ihre Mitarbeiter*innen.

BEM ist unternehmerische Zukunftssicherung! Wir beraten Sie gerne dazu.